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   OVG Sachsen, 05.03.2010 - 2 B 2/10   

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https://dejure.org/2010,4920
OVG Sachsen, 05.03.2010 - 2 B 2/10 (https://dejure.org/2010,4920)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 05.03.2010 - 2 B 2/10 (https://dejure.org/2010,4920)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 05. März 2010 - 2 B 2/10 (https://dejure.org/2010,4920)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

    GG Art 33 Abs. 2; SächsVerf Art 91 Abs. 2; VwGO § 123

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berechtigung eines Dienstherrn zur Überprüfung der Regelbeurteilung eines Bewerbers zwecks Herstellung eines Vergleichs des aktuellen Leistungsstands des Bewerbers mit dem seiner Vergleichsgruppe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berechtigung eines Dienstherrn zur Überprüfung der Regelbeurteilung eines Bewerbers zwecks Herstellung eines Vergleichs des aktuellen Leistungsstands des Bewerbers mit dem seiner Vergleichsgruppe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2010, 614
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Sachsen, 28.07.2005 - 3 BS 72/05

    Konkurrentenstreitverfahren, Auswahlentscheidung, Anforderungsprofil,

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.03.2010 - 2 B 2/10
    Hierbei kommt neben den aktuellen Anlassbeurteilungen den aktuellsten Regelbeurteilungen eine besondere Bedeutung zu (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.7.2001 - 2 C41.00 - sowie Beschl. v. 20.1.2004 - 2 VR 3.03 -, juris; SächsOVG, Beschl. v. 16.12.2008 - 2 B 350/08 - Beschl. v. 28.7.2005, SächsVBl. 2005, 295).

    Alternativ kann er auch die von den Bewerbern in unterschiedlichem Maß verwirklichten Beurteilungsmerkmale kompensatorisch - mit dem Ergebnis annähernd gleicher Qualifikationwerten und die Auswahl in der Folge auf Hilfskriterien stützen (SächsOVG, Beschl. v. 5.6.2009 - 2 B 282/09 -, juris; Beschl. v. 28.7.2005, SächsVBl. 2005, 295).

    Dies ist rechtlich nicht zu beanstanden, der Dienstherr ist aufgrund seines weiten Auswahlermessens befugt, ein allgemeines Qualifikationsmerkmal stärker zu gewichten als die im konkreten Anforderungsprofil festgelegten Merkmale (SächsOVG, Beschl. v. 28.7.2005, SächsVBl. 2005, 295, 296).

  • BVerwG, 18.07.2001 - 2 C 41.00

    Anlassbeurteilung, Beurteilung, Beurteilungsgespräch, Beurteilungsrichtlinien,

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.03.2010 - 2 B 2/10
    Für eine konkrete Verwendungsentscheidung ist auf den aktuellen Stand der Beurteilung abzustellen, weshalb der letzten dienstlichen Beurteilung gewöhnlich ausschlaggebende Bedeutung zukommt (BVerwG, Urt. v. 18.7.2001 - 2 C 41.00 -, juris Rn. 18).

    Da eine dienstliche Beurteilung ihre wesentliche Aussagekraft erst aufgrund ihrer Relation zu den Bewertungen in anderen dienstlichen Beurteilungen erhält (BVerwG, Urt. v. 18.7.2001 - 2 C 41.00 -, juris Rn. 14), können zum anderen aber auch Veränderungen der Vergleichsgruppe zu einer geänderten Bewertung führen.

  • OVG Sachsen, 05.06.2009 - 2 B 282/09

    Konkurrentenstreit; Richter; Ermessensspielraum; Streitwert

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.03.2010 - 2 B 2/10
    Alternativ kann er auch die von den Bewerbern in unterschiedlichem Maß verwirklichten Beurteilungsmerkmale kompensatorisch - mit dem Ergebnis annähernd gleicher Qualifikationwerten und die Auswahl in der Folge auf Hilfskriterien stützen (SächsOVG, Beschl. v. 5.6.2009 - 2 B 282/09 -, juris; Beschl. v. 28.7.2005, SächsVBl. 2005, 295).

    Da über das Bestehen oder Nichtbestehen des Bewerbungsverfahrensanspruchs im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes regelmäßig mit der Wirkung der Vorwegnahme der Hauptsache entschieden wird, ist eine Minderung des Wertes auf die Hälfte nicht angezeigt (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 5.6.2009 - 2 B 282/09 -, juris).Der Beschluss ist unanfechtbar (§ 152 Abs. 1 VwGO, § 68 Abs. 1 Satz 5 i. V. m. § 66 Abs. 3 Satz 3 GKG).

  • BVerwG, 10.02.2000 - 2 A 10.98

    Bewährung auf einem höherwertigen Dienstposten; Dienstposten, Bewährung auf einem

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.03.2010 - 2 B 2/10
    Das Gericht ist auf die Kontrolle des Verfahrens, der Einhaltung vom Dienstherrn erlassener Beurteilungsrichtlinien und darauf beschränkt, ob der Begriff der Eignung oder die gesetzlichen Grenzen der Beurteilungsermächtigung verkannt worden sind oder ob der Beurteilung ein unrichtiger Sachverhalt zugrunde liegt, allgemein gültige Bewertungsmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt worden sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 10.2.2000 - 2 A 10.98 - juris).
  • BVerwG, 20.01.2004 - 2 VR 3.03

    Untersagung der Einweisung in eine Planstelle; Antrag auf Erlass einer

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.03.2010 - 2 B 2/10
    Hierbei kommt neben den aktuellen Anlassbeurteilungen den aktuellsten Regelbeurteilungen eine besondere Bedeutung zu (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.7.2001 - 2 C41.00 - sowie Beschl. v. 20.1.2004 - 2 VR 3.03 -, juris; SächsOVG, Beschl. v. 16.12.2008 - 2 B 350/08 - Beschl. v. 28.7.2005, SächsVBl. 2005, 295).
  • OVG Sachsen, 11.04.2001 - 3 BS 84/01

    Beförderung auf eine Richterstelle; Auswahlverfahren für den Richterdienst;

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.03.2010 - 2 B 2/10
    Denn die Regelbeurteilung ist, gerade wenn sie als Stichtagsbeurteilung erfolgt, in besonderem Maße geeignet, eine Wettbewerbssituation zu klären, da eine gleichmäßige Anwendung des gewählten Beurteilungssystems erfolgt (SächsOVG, Beschl. v. 11.4.2001, SächsVBl. 2001, 196, 198 f. m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 16.12.2008 - 2 B 350/08

    Konkurrentenstreit; Dienstposten; Abteilungsleiter; Anforderungsprofil;

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.03.2010 - 2 B 2/10
    Hierbei kommt neben den aktuellen Anlassbeurteilungen den aktuellsten Regelbeurteilungen eine besondere Bedeutung zu (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.7.2001 - 2 C41.00 - sowie Beschl. v. 20.1.2004 - 2 VR 3.03 -, juris; SächsOVG, Beschl. v. 16.12.2008 - 2 B 350/08 - Beschl. v. 28.7.2005, SächsVBl. 2005, 295).
  • OVG Sachsen, 15.08.2011 - 2 B 93/11

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Besetzung eines richterlichen

    23 Auskunft über die Eignung, Befähigung und fachliche Leistung geben in erster Linie die aktuellsten dienstlichen Beurteilungen, auf die daher vorrangig zur Ermittlung des Leistungsstandards zurückzugreifen ist (Senatsbeschl. v. 5. März 2010, SächsVBl. 2010, 264, 265 m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 07.02.2013 - 2 B 391/12

    Konkurrentenstreitverfahren i.R.d. Besetzung einer ausgeschriebenen

    21 Auskunft über die Eignung, Befähigung und fachliche Leistung geben in erster Linie die aktuellen dienstlichen Beurteilungen, auf die folglich vorrangig zurückzugreifen ist (Senatsbeschl. v. 5. März 2010, SächsVBl. 2010, 264, 265 m. w. N.; Senatsbeschl. v. 15. August 2011 - 2 B 93/11 -, juris; vgl. zuletzt BVerwG, Beschl. v. 22. November 2012 - 2 VR 5.12 -, juris Rn. 25).
  • OVG Sachsen, 13.10.2021 - 2 B 286/21

    Konkurrentenstreit; Gesamterscheinungsbild; Vizepräsidentin Finanzgericht

    Neben den aktuellen Anlassbeurteilungen kommt den aktuellsten Regelbeurteilungen eine besondere Bedeutung zu (vgl. BVerwG, Urt. v. 18. Juli 2001 - 2 C 41.00 - sowie Beschl. v. 20. Januar 2004 - 2 VR 3.03 -, beide juris; Senatsbeschl. v. 16. Dezember 2008 - 2 B 350/08 - und v. 5. März 2010 - 2 B 2/10 -, juris).
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